Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Am 29.06.2023 wurde die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht und trat dann nach 20 Tagen am 19.07.2023 in Kraft und muss 42 Monate danach somit am 20.01.2027 angewendet werden und löst dann die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.
In der neuen Maschinenverordnung wird die Herstellung und Inverkehrbringung von Maschinen nicht völlig neu geregelt, aber es wurden viele Details angepasst und klarer definiert.
Neben der Umstellung auf den sogenannten „Neuen Rechtsrahmen“ (New Legislative Framework NLF) der EU und vielen erforderlichen Klarstellungen war es auch notwendig auf neue Technologien und Anforderungen wie Künstliche Intelligenz und Cyberkriminalität einzugehen.Um sich auf die neue Verordnung rechtzeitig einzustellen, werden in diesem Seminar die wichtigsten Änderungen und Anpassungen sowie die Auswirkungen für die Herstellung und die Inverkehrbringung von Maschinen behandelt.
Seminarinhalt:
- Verordnung vs. Richtlinie
- Zeitplan für den Anwender
- Anwendungsbereich
- Pflichten der Hersteller und Wirtschaftsakteure
- Konformitätsbewertungsverfahren neu geregelt
- Wesentliche Veränderung
- Gefährliche Maschinen Anhang I (bisher Anhang IV)
- Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Anhang III (bisher Anhang I)
- Neu: Schutz gegen Korrumpierung
- Betriebsanleitung (digital bzw. Papierform)
- Konformitätserklärung und Einbauerklärung (digital bzw. online)
- Typenschild mit CE-Kennzeichnung
- Offener Erfahrungs- und Meinungsaustausch rund um das Thema Maschinensicherheit