CE-Kennzeichnung

Das Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf Produkten ist in Verordnungen/Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung der Vermarktung von Produkten zwingend vorgeschrieben. Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller eines Produktes oder Erzeugnisses oder seinem befugten Bevollmächtigten angebracht werden.

Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt/Erzeugnis allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahrens bestehend aus:

  • Recherche über anzuwendende Verordnungen/Richtlinien
  • Normenrecherche
  • Durchführen der erforderlichen Risikobeurteilung
  • Gestalten und Bewerten von Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849-1/2
  • Bewerten von Sicherheitsfunktionen mit SISTEMA
  • Dokumentation, wie z.B: Betriebsanleitung, …
  • Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung
  • Abnahmeüberprüfung

NEU!!! KonFormCE – das Hilfsmittel zur Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung als speicherbares PDF-Formular!