CE-Kennzeichnung
Das Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf Produkten ist in Verordnungen/Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung der Vermarktung von Produkten zwingend vorgeschrieben. Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller eines Produktes oder Erzeugnisses oder seinem befugten Bevollmächtigten angebracht werden.
Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt/Erzeugnis allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahrens bestehend aus:
- Recherche über anzuwendende Verordnungen/Richtlinien
- Normenrecherche
- Durchführen der erforderlichen Risikobeurteilung
- Gestalten und Bewerten von Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849-1/2
- Bewerten von Sicherheitsfunktionen mit SISTEMA
- Dokumentation, wie z.B: Betriebsanleitung, …
- Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung
- Abnahmeüberprüfung
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