Anforderungen/Haftungsrisiken bei Herstellung/Umbau von Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verfolgt einerseits das Ziel den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes zu ermöglichen und zugleich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Erzeugnisse, die in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und eventuell weiterer zutreffender Richtlinien fallen, müssen ihre Konformität mittels CE-Kennzeichnung bestätigen und damit die gesetzlich verpflichtenden Richtlinien/Verordnungen einhalten. Werden bereits in Verkehr gebrachte Maschinen verändert bzw. umgebaut, so muss dies in Österreich unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer Innenschutzgesetzes (ASchG) erfolgen und über eine entsprechende Gefahrenanalyse das Ausmaß der Veränderung bewertet werden.

Wer Maschinen in Verkehr bringt oder umbaut, muss diese Anforderungen einhalten, um Rechtssicherheit zu erlangen und ein mögliches Haftungsrisiko zu minimieren. Den Teilnehmern dieses Seminares wird das Thema der Inverkehrbringung und Veränderung von Maschinen und die damit verbundenen Haftungsrisiken auch aus der Sicht und den Erfahrungen des Sachverständigen mit der entsprechenden Mischung zwischen Theorie und Praxis nähergebracht, wobei der Fokus auf die praxisgerechte Umsetzung gelegt wird.

Seminarinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen (Inverkehrbringung von Maschinen)
    • CE-Kennzeichnung und Rechtsordnung
    • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) bzw. (MSV 2010),
      • Konformitätsbewertungsverfahren
      • Technische Unterlagen und Dokumentation
      • Erklärungen und CE-Kennzeichnung
      • Dokumentationsbevollmächtigter, Unterzeichner
  • Umbau von Maschinen
    • Umbau/Veränderung und Verkettung von „Alten“ und „Neuen“ Maschinen
    • Wesentlicher und unwesentlicher Umbau bzw. Verkettung
    • Anforderungen der Arbeitsmittelverordnung AM-VO
    • Dokumentation
  • Haftungsrisiken bei Inverkehrbringung und Umbau von Maschinen
    • Verwaltungsstrafrecht, Gerichtliches Strafrecht, Zivilrecht
    • Pflichten des Herstellers und des Konstrukteurs
    • Beispiele aus dem Sachverständigenwesen

„Erfahrungs- u. Meinungsaustausch bei Herstellung/Umbau von Maschinen

Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die ab 20.01.2027 anzuwendende Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und gegebenenfalls weitere zutreffende Europäische Richtlinien wie z.B. die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU regeln die Inverbringung von Maschinen.

Diese Europäischen Bestimmungen geben klar vor, welche Anforderungen Hersteller oder Inverkehrbringen erfüllen müssen, um einerseits den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes zu ermöglichen und andererseits ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Ähnlich verhält es sich, wenn bereits in Verkehr gebrachte Maschinen einer Veränderung bzw. einem Umbau unterzogen werden und die jeweiligen nationalen Bestimmungen (in Österreich ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)), über Arbeitsmittel eingehalten werden müssen. Trotz dieser klaren gesetzlichen Bestimmungen über die Herstellung und die Veränderung bzw. Umbau von Maschinen, besteht bei den betroffenen Personen viel Unsicherheit bei diese komplexen Themen.

Bei diesem offenen Erfahrungs- und Meinungsaustauch, soll den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, die einzelnen Probleme und Unsicherheiten mit anderen Teilnehmern und den langjährigen Erfahrungen des Seminarleiters als Ziviltechniker und Gerichtssachverständiger zu diskutieren und gegebenenfalls sogar Lösungen zu erarbeiten.

Diskussionsinhalt:

  • Maschinenrichtlinie und weitere Richtlinien:
    • Anwendungsbereiche, Technische Anforderung, Risikobeurteilung, Harmonisierte Normen usw.
    • Formale Anforderungen und Dokumentation, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Montageanleitung, Technische
      Dokumentation usw.
  • Veränderung, Umbau und Evaluierung von Maschinen
    • Umbau/Veränderung und Verkettung von „Alten“ und „Neuen“ Maschinen
    • Wesentlicher/unwesentlicher Umbau/Verkettung
  • Hinweis: Teilnehmer können bzw. sollten konkrete Fragen bzw. Problemstellungen
    schon vorab per E-Mail bekannt geben, um den Ablauf besser koordinieren zu
    können