Maschinensicherheit
Maschinen dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den auf sie zutreffenden Bestimmungen der Maschinensicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) entsprechen.
Die MSV 2010 ist auf folgende Produkte bzw. Erzeugnisse anzuwenden:
- Maschinen,
- auswechselbare Ausrüstungen,
- Sicherheitsbauteile,
- Lastaufnahmemittel,
- Ketten, Seile und Gurte,
- abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.
- Die Verordnung ist auch umzusetzen bei:
- Eigenbaumaschinen für den Eigengebrauch
- Umbau (wesentlich)
- Verkettung von Maschinen (tiefgreifend)
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln und die Erkenntnisse daraus in die Konstruktion der Maschine einfließen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Maschinen bestehend aus:
- Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Ergreifen von Maßnahmen
- Funktionale Sicherheit
- EN ISO 13849-1
- EN IEC 62061
- Dokumentation
- Betriebsanleitung
- Montageanleitung
- Konformitätserklärung
- Einbauerklärung
- CE-Kennzeichnung
- Nachlaufzeitmessung:
- Um die geeignete Sicherheitseinrichtung zur Absicherung einer Gefahrenstelle zu bestimmen oder eine vorhandene Einrichtung zu überprüfen, ist sehr oft die Messung der Nachlaufzeit erforderlich.
- Normkonforme Ermittlung der Nachlaufzeit als Dienstleistung.