Technische Überprüfung
ArbeitgeberInnen dürfen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen entsprechen und wenn die für sie erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden (siehe Arbeitsmittelverordnung – AM-VO).
- Überprüfung nach der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), z.B.: Hebezeuge, Tore, Anpassrampen, Fahrzeughebebühnen, …
Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, haben ArbeitgeberInnen dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden und entsprechenden Prüfungen unterzogen werden (siehe Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012).
- Überprüfung Elektrischer Verbrauchsanlagen nach OVE E 8101-Teil 6
- Überprüfung Elektrischer Geräte nach ÖVE/ÖNORM E 8701-1, E 8701-2-2
- Überprüfung der elektrisch Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204-1
Die Überprüfung durch das Ingenieurbüro Blasge erfolgt unabhängig und neutral, ohne jegliches Service- oder Reparaturinteresse und daher kosteneffizient.